telefonnummer im beschluss

ich rege an, das vormundschaftsgericht darum zu bitten, zukünftig in die betreuungsbeschlüsse sowohl die telefonnummer des betreuers als auch des klienten aufzunehmen. damit wäre von beginn an ohne recherche eine kommunikationsaufnahme möglich. im betreuerausweis würde die telefonnummer des betreuers ausreichen. erbitte ein meinungsbild hierzu. danke!