Arbeitsagentur informiert über geänderte Rechtslage
Die Agentur für Arbeit Altenburg zahlt seit Oktober 2008 bei Diabetes mellitus keinen Mehrbedarf mehr für kostenaufwändige Ernährung an Empfänger von Arbeitslosengeld II aus.
Ich hatte schon bereits darauf hingewiesen, dass Mehrbedarfe abgelehnt werden könnten, als ich auf die Änderungen bei den Empfehlungen des Deutschen Vereins für öffentliche und private Fürsorge können hingewiesen hatte.