Einfachere Besorgung von Geldgeschäften betreuter Menschen

Der Bundestag hat das Betreuungsrecht geändert. Durch das verabschiedete Gestz fällt die vormundschaftsgerichtliche Genehmungspflicht bei dem Girokonto weg, auch wenn das Kontoguthaben 3.000,00 € überschreitet.

http://rsw.beck.de/rsw/upload/Beck_Aktuell/bt-drs.1610798.pdf